Grundzüge der D&O-Versicherung

 

Die D&O-(Directors-and-Officers) Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen. Sie schützt die Geschäftsleitungsorgane (Geschäftsführer, Vorstände), leitende Angestellte und die Kontrollgremien (Aufsichtsrat, Beirat) im Innen- und Außenverhältnis (Inanspruchnahme des eigenen Unternehmens durch Dritte).

Der Versicherungsschutz umfasst Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentliche Pflichtverletzung. Für solches Fehlverhalten haften die verantwortlichen Organe und Geschäftsführer eines Unternehmens im vollen Umfang und mit ihrem gesamten Privatvermögen. Gedeckt sind Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen - mit Ausnahme von Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung.

Die D&O-Versicherung wird in der Regel als Unternehmenspolice angeboten. Dabei wird das Unternehmen selbst zum Versicherungsnehmer und Prämienzahler und schützt sich dadurch vor den finanziellen Folgen des Fehlverhaltens der Unternehmensleiter.

Als einer von wenigen Versicherungsmaklern bieten wir auch eine persönliche D&O-Versicherung für Unternehmensleiter an. Diese Versicherung bietet die Möglichkeit, sich eigenständig separat abzusichern ohne das Unternehmen darüber informieren zu müssen.

Die persönliche D&O-Versicherung

 

Die persönliche D&O-Versicherung ist ein spezielles Deckungskonzept für Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände, Aufsichtsräte (sog. Organvertreter) und leitende Angestellte. Diese Personen sehen sich heute immer häufiger auch persönlichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für den Betroffenen können in solchen Fällen existenziell sein!

Mit einer persönlichen D&O-Versicherung können unberechtigte Forderungen zurückgewiesen und berechtigte Forderungen im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme ausgeglichen werden. Unternehmensleiter können sich mit der persönlichen D&O-Versicherung selber absichern. Eine Information an das Unternehmen selbst muss nicht erfolgen.

Eine ausführliche Überprüfung der Bilanzdaten durch den Versicherer ist in der Regel nicht erforderlich. Um eine möglichst umfangreiche Absicherung zu erzielen, sollte auch eine auf die persönliche D&O-Versicherung abgestimmte Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

D&O-Versicherung: Haftungsbeispiele

 

Die persönliche Haftung eines Unternehmensleiters wurde zum Beispiel in den folgenden

Fällen von der Rechtsprechung bejaht, wenn

  • Waren zu einem überhöhten Preis eingekauft wurden
  • Fehlbeträge mangels ordnungsgemäßer Buchführung nicht aufgeklärt werden konnten
  • Geschäfte von erheblichem Gewicht ohne Rentabilitätskontrolle gemacht wurden
  • Forderungen der Gesellschaft verjährten
  • verbindliche Kreditlinien überschritten wurden
  • für das Unternehmen ungeeignete Hard- oder Software bestellt wurde
  • der Insolvenzantrag zu früh gestellt wurde (Unternehmen war sanierungsfähig)
  • der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde (Insolvenzverschleppung - dreiwöchige Antragsfrist wurde versäumt)

Typische Schadenfälle aus der Praxis der D&O-Versicherer:

  • Auswahl eines günstigeren, aber nicht zuverlässigen Zulieferers – das Unternehmen musste zu überhöhten Preisen Rohstoffe und Halbfabrikate einkaufen
  • Unterschlagung durch einen bereits mehrfach vorbestraften Mitarbeiter, dessen Arbeitszeugnisse bei der Einstellung nicht ausreichend überprüft wurden
  • Forderungsausfall wegen Verzichtes auf Sicherheiten des Abnehmers, der anschließend in die Insolvenz ging
  • fehlerhafte schriftliche Fixierung einer mündlich getroffenen Vereinbarung, aus der später Ansprüche hergeleitet wurden
  • lückenhafte Arbeitsanweisungen mit daraus resultierenden Mehrkosten für das Unternehmen
  • Bürgschaftsgewährung ohne vorherigen Gesellschaftsbeschluss
  • aufgrund einer mangelhaften Ausschreibung und einer unzureichenden Sondierung des Angebotsmarktes wurde eine überteuerte Produktionsanlage angeschafft

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Helmig & Partner GmbH & Co. KG

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