Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2009 ist in Deutschland jeder zu einer Krankenversicherung verpflichtet und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tritt ein, wenn die im Sozialgesetzbuch V genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Aufgabe der GKV ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen sowie Krankheitsbeschwerden zu lindern. Hierbei handelt es sich um die sog. Grundversorgung im Krankheitsfall.

Die Leistungen der GKV wurden in den letzten Jahren drastisch gekürzt und die Zuzahlungen der Kassenmitglieder erhöht. Um die Lücken im Versicherungsschutz zu schließen, ist eine private Krankenzusatzversicherung absolut empfehlenswert. Hierzu gehören:

  • stationäre Zusatzversicherung (Chefarztbehandlung, 1-oder 2-Bett-Zimmer)
  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • ambulante Zusatzversicherung

Um den individuell passenden Versicherungsschutz auswählen zu können, bedarf es einer sorgfältigen Analyse Ihrer Wünsche und Bedürfnisse. Im Anschluss können wir dann den für Sie bestmöglichen Versicherungsschutz am Versicherungsmarkt suchen und anbieten.

Sind die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung (PKV). Unternehmer, Freiberufler, Beamte, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und andere besondere Personengruppen können in die PKV wechseln. 

Für die Auswahl einer privaten Krankenversicherung werden von uns folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Gesellschaftsform
  • Tarifkombination
  • Unternehmenskennzahlen (Rückstellungen, Verwaltungskosten, Eigenkapitalquote, Annahmepolitik, etc.)

Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch gemeinsam erörtern.