Helmig & Partner GmbH & Co. KG

 

 

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Andreas Wienmeier, Karsten Hartwig, Christof Brüggemann und Maximilian Trowe

Rudolf-Diesel-Straße 3 
59399 Olfen 
Telefon: 02595-2126-600
E-Mail: info@helmig-partner.com

Rechtsform, Handelsregisternummer:

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Olfen, HRA 4269

 

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Helmig & Partner Verwaltungs-GmbH, Olfen
Amtsgericht Coesfeld, HRB 7163

USt-IdNr:

Unser Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt  

Aufsichtsbehörde: 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefon 0228-41 08-0

Informationen gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung:

Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung.

Registrierungs-Nr.: D-20IT-4XGDG-58

Zuständige Behörde: 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Erstinformation PDF

 

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Christof Brüggemann

 

Konzept und Realisierung

www.itm-design.com
info@itm-design.com

HWA Vorsorgemanagement
GmbH & Co. KG

 

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Karsten Hartwig und Christof Brüggemann

Rudolf-Diesel-Straße 3 
59399 Olfen 
Telefon: 02595-2126-602
E-Mail: info@hwa-vorsorge.com

Rechtsform, Handelsregisternummer:

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Olfen, HRA 8270

 

Persönlich haftende Gesellschafterin:

HWA Vorsorgemanagement Verwaltungs-GmbH, Olfen Amtsgericht Coesfeld, HRB 16742

USt-IdNr.: 

Unser Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Aufsichtsbehörde: 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
Graurheindorfer Str. 108 
53117 Bonn 
Telefon 0228-41 08-0

Informationen gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung:

Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung.

Registrierungs-Nr.: D-QWRP-6LXAH-14

Zuständige Behörde: 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 
Sentmaringer Weg 61 
48151 Münster
Erstinformation PDF

 

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Christof Brüggemann

 

Konzept und Realisierung

www.itm-design.com
info@itm-design.com

HWA Finanzplan GmbH & Co. KG

 

 

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Christof Brüggemann

Rudolf-Diesel-Straße 3 
59399 Olfen 
Telefon: 02595-2126-602 
E-Mail: info@hwa-finanz.de

Rechtsform, Handelsregisternummer:

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Olfen, HRA 4486

 

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Helmig Wienmeier Austrup Verwaltungs-GmbH, Olfen, Amtsgericht Coesfeld, HRB 7640

USt-IdNr.:

DE253028455                

 

Aufsichtsbehörde: 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefon 0228-41 08-0

Informationen gemäß § 12, Abs. 1 Finanzanlangenvermittlungsverordnung:

Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung.

Registrierungs-Nr.: D-F-156-EUIW-03

Zuständige Behörde: 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 
Sentmaringer Weg 61 
48151 Münster
Erstinformation PDF

 

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Christof Brüggemann

 

Konzept und Realisierung

www.itm-design.com
info@itm-design.com


Zur Erreichung der Klimaziele hat die EU-Kommission für die Finanzwirtschaft Verordnungen erlassen, was als ökologisch nachhaltig anzusehen ist (Sustainable Finance/ESG). In diesem Zusammenhang haben wir als Versicherungsmakler im Rahmen der Transparenzverordnung (TVO) Offenlegungs- und Informationspflichten, denen wir im Folgenden nachkommen.

 

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

gemäß Art. 3 Transparenz-Verordnung (TVO)

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

gemäß Art. 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Aufgrund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.
Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.
Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

gemäß Art. 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (TVO)

 

Gleichklang von Vergütung und Nachhaltigkeit

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

 

Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

gemäß Art. 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung (TVO)

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.